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Im nordrhein-westfälischen Ausbildungskonsens haben sich die Landesregierung, die Organisationen der Wirtschaft, die Gewerkschaften, die Arbeitsverwaltung und die Kommunen zusammengeschlossen. Die regionale Umsetzung erfolgt auf der Ebene der 16 IHK-Bezirke in Zusammenarbeit der zuständigen Partnerorganisationen.

Um die oberste Zielsetzung optimiert erreichen zu können, wurde zur Umsetzung im November 2011 die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“ beschlossen, das als wichtigste Handlungsfelder benennt:

    • Berufliche Orientierung stärken
    • Angebote im Übergang Schule-Beruf
    • Attraktivität der dualen Berufsausbildung erhöhen
    • Kommunale Koordinierung – Aktivitäten vor Ort bündeln.

Mit diesem Angebot einer verbindlichen Ausbildungsperspektive wird den jungen Menschen die Chance auf einen erfolgreichen Start in das Erwerbsleben gegeben. Zum anderen ist die Gewinnung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber für eine duale Ausbildung, auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, entscheidend bei der Sicherung des Fach- und Führungskräftenachwuchses.

Damit dies gelingt, müssen Schülerinnen und Schüler möglichst frühzeitig bei der Beruflichen Orientierung, der Berufswahl, dem Erwerb von beruflichen Praxiserfahrungen und beim Eintritt in Ausbildung oder Studium unterstützt werden. Flankiert durch Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung können so unnötige Warteschleifen vermieden werden. Dieser präventive Ansatz steht im Vordergrund der Arbeit. Grundlage und maßgeblich für die Gestaltung die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“ sind die Vereinbarungen im Ausbildungskonsens NRW.

Die Umsetzung folgt den Grundsätzen der nachhaltigen Systematisierung, der Steuerung, der Prävention, der Hebung von Potenzialen und des Aufbaus von neuen Kooperationsformen der Akteure. In allen Bereichen bleibt die Zuständigkeit erhalten.

Bei der Umsetzung der Landesinitiative, gefördert durch Mittel des BMBF, der Bundesagentur für Arbeit, die Landesregierung NRW und des Europäischen Sozialfonds (ESF), sind alle wichtigen Akteure einbezogen. Sie werden dabei von den Partnern im Ausbildungskonsens unterstützt.

Im Arbeitskreis Ausbildungskonsens in Nordrhein-Westfalen sind neben den Landesressorts der Bildungs-, Jugend-, Sozial-, Gleichstellungs-, Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Hochschulpolitik auch die Unternehmensverbände, die Gewerkschaft sowie die Arbeitsverwaltung eingebunden.

Der Ausbildungskonsens trifft sich auf Spitzen- und Arbeitsebene mehrmals im Jahr, um regelmäßig und zeitnah über die jeweilige Entwicklung des Ausbildungsmarktes zu sprechen und sich über den Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen und Projekte zu vergewissern. Die regionale Umsetzung erfolgt auf der Ebene der 16 IHK-Bezirke und zusammen mit den dort zuständigen Verantwortlichen der Partnerorganisationen.

Informationen zu den Koordinierungsstellen des Ausbildungskonsenses und zur Geschäftsstelle „Ausbildungskonsens NRW“ beim Arbeitsministerium